Metadata : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

 

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XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  März  1894.  3  X  II.

Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
von  Civilstands-Akten  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-  vom  1.  April  1893  bis  Ende  Februar  1893  72
Kompagnie.  ]  Seite  71  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluuung  771  Reichsgett  73

 

 

1.  Kolonial-Wesen.

 

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75)  und  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des
Personenstandes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  ist  dem
im  Dienste  der  Neu-Guinea-Kompagnie  stehenden  Gerichtsreferendar  a.  D.  Krieger  für  seine  Person  und  für
die  Dauer  seiner  Thätigkeit  im  Schutzgebiete  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Kaiser
Wilhelmsland  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.

 

2.  Kon  fsu  lat-Wesen.

 

Dem  zum  französischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Leipzig  ernannten  Herrn  Julien  Decrais
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

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