Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

K 67. 1255 
Bekanntmachung, die Geschäftsvertheilung bei dem k. Amtsgerichte München I. betresfsend. 
Staatsministerium der Justiz. 
Ueber die Geschäftsvertheilung bei dem k. Amtsgerichte München I. werden folgende 
Anordnungen getroffen: 
. 1. 
Bei dem k. Amtsgerichte München I. werden gebildet: 
1) zur Erledigung der Geschäfte in Strafsachen eine Abtheilung mit der Bezeichnung: 
„Königliches Amtsgericht München I., 
Abtheilung für Strafsachen“; 
2) zur Erledigung der Geschäfte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in der nicht- 
streitigen Rechtspflege zwei Abtheilungen: 
a) die eine für die auf dem linken Ufer der Isar gelegenen Bestandtheile 
der Stadt München (den Bezirk des bisherigen k. Stadtgerichts München 
links der Isar, Abtheilung für Civilsachen), mit der Bezeichnung: 
„Königliches Amtsgericht München I., 
Abtheilung A. für Civilsachen“, 
b) die andere für die auf dem rechten Ufer der Isar gelegenen Bestand- 
theile der Stadt München (den Stadtbezirk des bisherigen k. Stadt- 
und Landgerichts München rechts der Isar), mit der Bezeichnung: 
„Königliches Amtsgericht München I., 
Abtheilung B. für Civilsachen." 
KS. 2. 
Die Erlasse jeder Abtheilung sind mit der im §. 1 vorgeschriebenen Bezeichnung der 
Abtheilung zu versehen. 
Dieser Bezeichnungen wollen sich sämmtliche Stellen und Behörden, sowie Private im 
schriftlichen Verkehr mit den Abtheilungen bedienen; bei verschlossenen Sendungen sind diese 
Bezeichnungen in die Adresse aufzunehmen.
	        
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