Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

K  67.  1255

Bekanntmachung,  die  Geschäftsvertheilung  bei  dem  k.  Amtsgerichte  München  I.  betresfsend.
Staatsministerium  der  Justiz.

Ueber  die  Geschäftsvertheilung  bei  dem  k.  Amtsgerichte  München  I.  werden  folgende
Anordnungen  getroffen:

.  1.
Bei  dem  k.  Amtsgerichte  München  I.  werden  gebildet:
1)  zur  Erledigung  der  Geschäfte  in  Strafsachen  eine  Abtheilung  mit  der  Bezeichnung:
„Königliches  Amtsgericht  München  I.,
Abtheilung  für  Strafsachen“;
2)  zur  Erledigung  der  Geschäfte  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  und  in  der  nichtstreitigen
  Rechtspflege  zwei  Abtheilungen:

a)  die  eine  für  die  auf  dem  linken  Ufer  der  Isar  gelegenen  Bestandtheile
der  Stadt  München  (den  Bezirk  des  bisherigen  k.  Stadtgerichts  München
links  der  Isar,  Abtheilung  für  Civilsachen),  mit  der  Bezeichnung:

„Königliches  Amtsgericht  München  I.,
Abtheilung  A.  für  Civilsachen“,

b)  die  andere  für  die  auf  dem  rechten  Ufer  der  Isar  gelegenen  Bestandtheile
  der  Stadt  München  (den  Stadtbezirk  des  bisherigen  k.  Stadtund
  Landgerichts  München  rechts  der  Isar),  mit  der  Bezeichnung:

„Königliches  Amtsgericht  München  I.,
Abtheilung  B.  für  Civilsachen."

KS.  2.
Die  Erlasse  jeder  Abtheilung  sind  mit  der  im  §.  1  vorgeschriebenen  Bezeichnung  der
Abtheilung  zu  versehen.
Dieser  Bezeichnungen  wollen  sich  sämmtliche  Stellen  und  Behörden,  sowie  Private  im
schriftlichen  Verkehr  mit  den  Abtheilungen  bedienen;  bei  verschlossenen  Sendungen  sind  diese
Bezeichnungen  in  die  Adresse  aufzunehmen.