Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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eingestellt, Zunsen und Ewiggilten jedoch nur vom jüngsten Verfalltermine vor der ersten 
Beschlagnahme an berechnet. 
Art. 99. 
Anmeldungen nach Ablauf der in Art. 97 Ziff. 1 festgesetzten Frist können von dem 
Vollstreckungsgerichte bis zur Auflegung des Vertheilungsplans auf der Gerichtsschreiberei 
noch berücksichtigt werden. 
Auch im Vertheilungstermine (Art. 97 Ziff. 2) können Ansprüche, welche in den 
Vertheilungsplan nicht aufgenommen sind, noch nachträglich angemeldet werden. Diese An- 
sprüche sind in den Vertheilungsplan einzusetzen, wenn alle Gläubiger, deren Rechte durch 
die nachträgliche Anmeldung berührt werden, anwesend sind und keiner derselben hiegegen 
Widerspruch erhebt. Andernfalls ist auf Kosten des Säumigen, soferne derselbe den von 
dem VBollstreckungsgerichte festzusetzenden Kostenbetrag sofort baar erlegt, ein neuer Termin 
zur Erhebung der Widersprüche gegen die neu angemeldeten Ansprüche zu bestimmen. Der 
neue Termin ist den in ihren Rechten berührten Gläubigern, und zwar den anwesenden 
durch Verkündigung, den abwesenden durch Zustellung, bekannt zu geben. Etwaiger Wider- 
spruch gegen die rechtzeitig angemeldeten Ansprüche kaun von dem Säumigen nur im Ver- 
theilungstermine erhoben werden. 
Die bis zum Schlusse des Vertheilungstermins nicht angemeldeten Ansprüche sind von 
der Masse ausgeschlossen. Das Gleiche gilt von den Ansprüchen des Betheiligten, welcher 
seine Ansprüche nachträglich angemeldet aber den vom Vollstreckungsgerichte festgesetzten Kosten- 
betrag nicht erlegt hat. 
Art. 100. 
Ein Betheiligter, welchem die Aufforderung zur Anmeldung nicht zugestellt worden ist, 
kann seine Ansprüche bis zum Abschlusse des Vertheilungsplans zur Einstellung in denselben 
nachträglich anmelden. 
In einem solchen Falle ist, wenn ein Betheiligter, dessen Rechte durch die nachträgliche 
Ammeldung berührt werden, den Antrag hierauf stellt, oder wenn das Vollstreckungsgericht 
nach Lage der Sache dies für angemessen erachtet, ein neuer Termin anzusetzen. In diesem 
Lermine kann Widerspruch sowohl gegen die nachträglich angemeldeten Ansprüche als auch 
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