Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
□□) #n . Z„ 
Der obere Telegraphenarm muß nach — Die obere Signallaterne am Tele- 
- rechts wagerecht gestellt sein. 2 graphenmast zeigt nach Innen (der Sta— 
  
  
% tion zugekehrt) rothes Licht und nach 
Außen (der freien Bahnstrecke zugekehrt) 
. 1 weißes Licht. (Die andere Signallaterne 
i zeigt kein Licht.) 
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 45 Grad). 
  
  
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Tele- 
graphenmast zeigt nach Innen (der 
Station zugekehrt) weißes Licht und 
nach Außen ist dieselbe geblendet. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein Licht.) 
  
  
  
— — — 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele— 
graphenmast zeigen nach Innen (der 
Station zugekehrt) weißes Licht und nach 
Außen sind dieselben geblendet. 
m—* bei Tage: 
Beide Telegraphenarme müssen schräg 
· rechts nach oben gerichtet sein (unter 
einem Winkel von etwa 45 Grad). 
  
  
  
Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für die Einfahrt oder die Ausfahrt 
ist nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde unter Zustimmung des Reichs-Eisenbahn-Amts im 
Einzelfalle zulässig. 
Die Anwendung der in der Signalordnung für die Ein- und Ausfahrt vorgeschriebenen Signale im 
Innern der Bahnhöfe und Haltestellen zur Abschließung einzelner Geleisgruppen ist gestattet. 
Anmerkung: Wo eine Ablenkung vom durchgehenden Geleise durch optische Signale nicht kenntlich zu machen 
ist, finden einflügelige Ausfahrtstelegraphen Anwendung. 
15. In angemessener Entfernung vor dem Abschlußtelegraphen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vor- 
signal aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe, mit welcher eine 
Laterne verbunden ist, bestehen. 
Zeigt der Abschlußtelegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt,“ 
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe und bei Dunkelheit die in derselben befindliche Laterne mit grünem 
Licht dem kommenden Zuge zugekehrt. Das Signal am Abschlußtelegraphen 
„Einfahrt ist frei“
	        
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