Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Beilage V. 
Zu 8. 9 Ziff. 3. 
Veränderungs-Anzeige. 
Nummer 5 des Brennerei-Inventariums. Nummer 20 der Belege. 
–— — –— 
  
Der Unterschriebene zeigt hiermit an, daß 
4) sein Brennapparat Nr. 1 heute nach N. an den Kupferschmied N. gesandt wird, um 
geändert zu werden; 
2) er eine von ihm neu gefertigte Branntweinblase für die Brennerei des Herrn JN. zu N. 
dahin abgehen lassen will; 
3) in der hiesigen Brennerei die Maischbottiche Nr. 5, 7 und 8 außer Gebrauch kommen 
und dagegen 3 neue Maischbottiche, jeder zu 1200 Liter Inhalt, angeschafft worden sind; 
4) er seine Brennblase Nr. 1 dem Brennereiinhaber N. zu JN. verkauft hat; 
5) er die Brennerei des N. N. zu N. heule käuflich erworben hat. 
N. den 18 
N. N. 
Die obenstehende Anzeige ist heute der unterzeichneten Einnehmerei übergeben worden. 
N. den 18 
K. Aufschlageinnehmerei. 
N. N. 
Bemerkungen der Aufschlagbediensteten. 
(1.) Der Brennapparat ist ausgebrochen. 
(2) 
(3.) Die alten Bottiche sind aus der Brennerei weggeschafft und die Stempel an denselben 
abgehobelt worden. Die drei neuen Bottiche slud vermessen und in der Brennerei auf dem 
Platze der alten aufgestellt. Die Vermessungs-Verhandlungen liegen hier bei. 
(4.) Die Brenublase Nr. 1 ist aus der Brennerei weggeschafft. Vermessungsverhandlung 
aus dem Belegheft entnommen und hier angefügt. 
JN. N. Ausschlageinnehmer. 
Die unterzeichnete Aufschlageinnehmerei bescheinigt hiermit die heute erfolgte Meldung der 
oben angegebenen Geräthe zum Zugange. 
(Diese Bescheinigung ist in dem zu §. 9 Ziff. 7 der Instruktion vorausgesetzten Falle und 
zwar von der Einnehmerei des Bestimmungsortes anzugeben.) 
N. den 18 
K. Aufschlag-Einnehmerei. 
J. J.
	        
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