Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Blalt 
    
Geseh= und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 7. Dezember 1881. 
  
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 3. Dezember 1881, die Kosten der Haft und der Vollziehung 
von Gefängnißstrafen in den Gerichts-Gefängnissen betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Auszug aus 
der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Kosten der Haft und der Vollziehung von 
Gefängnißstrafen in den Gerichts-Gefängnissen betreffend. 
Ludwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben die Bestimmungen bezüglich der Kosten der Haft in den Amtsgerichts-, 
Landgerichts= und landgerichtlichen Aushilfs-Gefängnissen, sowie der in diesen Gefängnissen 
zu vollziehenden Gefängnißstrafen einer Revision unterstellen lassen und finden Uns be- 
wogen, hierüber zu verordnen, was folgt: 
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