Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1881. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1881 5°680,686 J7 30 J, wovon ein Steuerprozent auf 56,806 X 86 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Erhebung des Unterrichtsgeldes an 
der Kreis-Lehrerinnen-Bildungsanstalt für Oberbayern ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Gleichzeitig genehmigen Wir die vom Landrathe hiezu beschlossene Abänderung des 
§. 21 des Statuts dieser Anstalt. 
2. Der Landrath hat beschlossen, die Summe von 7000 J“ zu dem Zwecke zu ge- 
nehmigen, um im Zusammenhange und in Verbindung mit dem Kreis-Lehrerinnen-Seminar 
und als ein Annex zu demselben 25 wirkliche weltliche Lehrerinnen-Stellen errichten zu 
können. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
3. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position für Stipendien bei der 
landwirthschaftlichen Kreis-Winterschule in Landsberg und der hiebei erfolgten Ausscheidung 
des bewilligten Betrages auf Schüler der Winterschule und auf Schüler des Wiesenbau- 
kurses ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
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