Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

nerksamkelt  der  Aerzte,  da  dasselbe,  wenn
ues  glesch  als  ein  in  allen  Flllen  untrüg-Üches
  Specisikum  sich  alcht  bewährt  hat,
vornämlich  dadurch  sich  auszeichnet,  daß
es  nicht  nur  von  schneller  und  sehr  bedeutender
  Wlrksamkelt,  für  die  Pattenten  in
Bezlehung  ouf  die  Beschwerden,  die  es
durch  Geschmack  und  dlätetisches  Verhalten
  verursacht,  nicht  besonders  lästlg,  wohlkell
  and  äberall  leicht  und  ächt  zu  haben,
sondern  auch  An  seinen  Mebenwirkungen  aus

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dle  Gesundbeit  der  Kranken  gefabrloser,

als  dle  meisten  der  sonst  angerühmten  Mittel
  ist.

Es  besteht  nun  das  bier  angekuͤndlgte
Mlttel,  und  das  Verfahren  bel  dessen  Anwendung,
  in  folgendem:

I.  Von  der  münnlichen  Farrenkrautwurt
b#el,  (Rad.  fllicis  maris)  welche  same
den  Blattansen  im  Frühjahre  gesommelr,
  klein  geschnltten,  und  vorsichilg
  gerrocknet  wird,  aber  nicht  über
ein  Jahr  lang  aufbewahrt  seyn  darf,
werden  2  Loth  mit  3  Schoppen  Wasser
  in  elnem  bedeckten  Topfe  elne
Stunde  lang  gekocht.  Dem  beißen
Absude  wird  ein  Quint  zerschnittene,
uht  alte  Kellerhals--  (Seldelbast-)
Rinde  (Corter  mererei  )  zugeseszt,

II.

und  nach  etwa  10—12  Minuten  wird
die  Fluͤssigkelt  durch  ein  Tuch  geselht,
worauf  derselben  :  Leih  (füär  stärkere
Personen  3  Qulnt)  feln  gepuloerte
Farrenkrautwurzel  zugemischt  wlrd.
Dleser  ganze  Absud  wird,  nachdem
der  Kranke  Abends  jzuvor  blos  elne
sehr  fette  Wassersuppe  genossen  hat,
Mergens  nüchtern,  wo  möglich  auf
einmcl,  oder  wenn  dses  ulcht  gut
Lehr,  auf  zwel,  Pöchstens  dreimsl  in
Zolschenzeiten  von  elner  Stunde  genemmen,
  worauf  sich  der  Kramke  starke
Bewegung  in  feeler  Luft  machen
muß.

Wenn  nach  3—4  Stunden  dasß  Auflioßen
  und  die  unangenehmen  Empfindungen,
  welche  das  Mittel  im  Magen
erregt,  aufgehhrt  haben,  so  nimmt  der
Kranke  rin  Pulver  aus  20  gr.  Calomel!
und  20  gr.  felsch  bereitetem  Eisen-Bltriol
  (bel  Kindern  und  Schwachen
von  jerem  nur  4  gr.).  Sollte  dieses
blnweggebrochen  werden,  so  ist  die
Gebe  zu  wiederhelen.  Bis  zum  Abtange
  des  Wurme,  welcher  gewbbullch
noch  am  Abend  desselben  Dags  erfolgt,
darf  kelne  Speise  genessen  werden.
Geht  der  Wurm  nicht  an  demselben
Tage  ab.,  so  wird  Abends  wiederum