Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr
1879  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch
das  Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1881.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  der  Pfalz  beträgt  für  das  Jahr  1881
2/335,666  -,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  23,356  M  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1881.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  bei  Prüfung  des  Voranschlags  und  gesondert  erfolgten  Anträge  und  Beschlüsse
des  Landraths  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen:

1.  Der  Landrath  hat  Unsere  Regierung,  Kammer  des  Innern,  der  Pfalz  ermächtigt,
aus  Anlaß  dex  Errichtung  einer  eigenen  Schule  für  die  Kinder  aus  dem  „Thal“  der
Gemeinde  Karlsberg  die  Miethe  für  die  Schullokalitäten  uud  den  Lehrergehalt  aus  den
Ueberschüssen  der  Kreisfonds  für  Schulzwecke,  eventuell  aus  den  Ueberschüssen  der  allgemeinen
  Kreisfonds  zu  bestreiten.

Wir  ertheilen  diesem  Beschlusse  hiermit  Unsere  Genehmigung.

2.  Der  Bitte  des  Landraths  entsprechend,  beauftragen  Wir  Unsere  Kreisregierung,
behufs  einer  Revision  der  den  Gemeinden  aus  Kreisfonds  für  die  Schulen  gewährten
Unterstützungen  dem  Landrathe  bei  seiner  nächsten  Versammlung  über  die  finanzielle  Lage
der  betheiligten  Gemeinden  und  über  die  Vertheilung  der  Kreisfondszuschüsse  nähere  Mittheilung
  zu  machen.

3.  Der  Landrath  hat  die  Bitte  gestellt,  in  Erwägung  ziehen  zu  wollen,  welche  Maßregeln
  zu  ergreifen  seien,  um  die  gegen  säumige  Sonn=  und  Feiertagsschüler  verordneten
Strafen  der  damit  verbundenen  sittlichen  Gefahren  zu  entkleiden.  Insoweit  diese  Bitte