Metadata : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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In  des  Unterzeichneten  hiesiger
Spielkarten-Fabrik  sind:

1.)  in  Bestand  geblieben,  laut  Verzeichnisses
  auf  den  Monat  Februar  1834
Hierzur
2.)  neugefertigte  Karten  vom  1sten  bis
mit  31sten  März  1834.

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A.
Lager-Bestands-Verzeichniß.

A.)  gestempelte:  l

 

B.)  ungestempelte:

 

 

deuesche

Tarock-  rmlt  und  italie-'

  nische
Karten

 

 

w-eutsche
Tarock-  frankost  de  italienische

Karten.

 

Stück.]  Stück.]  Stück.

8,000

10,000

20,000

Stuͤck.  Stuͤck.  Stäck.

4,000

 

200  4

5,000

300

 

10,000

800

 

Summa.
Hiervon:

3.)  sind  am  15.  Märzd.  J.  zur  Stempelung
  gebracht  worden,

folglich:

.)  wächst  der  Bestand  unter  A.  und
mindert  sich  der  Bestand  unter  B.
bis  auf:  .....,

Ferner:

5.)  sind  in  der  Zeit  vom  1sten  bis  mit
31sten  Maͤrz  verkauft  und  versen—
det  worden,

a.)  an  inländische  Kartenhändler,  ingleichen
  auf  inländischen  Messen
  und  Märkten

b.)  in  das  Ausland

folglich:
0.)  befinden  sich  heute  auf  dem  tager,

 

8,000

2,000

10,000

4,000

——

6,000

 

 

 

10,000

3,000

13,000

7,004

5,996

20,000

 

 

6,000

26,000

18,000

 

 

4,200

 

2,200

2,000

 

1,200

Fon  1,000

 

5,300

3,000

2,300

1,800

500

 

 

10,800

6,000

4,800

3,600

1,200

Daß  vorstehende  Angaben  der  Wahrheit  streng  angemessen,  von  mir  auch  an  Inländer
ungestempelte  Karten,  und  Quanticäten  unter  einem  Dutzend,  nicht  verkauft  worden  sind,
versichere  ich  bei  Scaatsbürgerpflicht  und  bekräftige  solches  durch  meines  Namens  Unterschrift

  .
N.  N.  den  2ten  April  1834.

nebst  Beidruckung  meines  gewoͤhnlichen  Fabriksiegels.

N.

N.

Kartenfabrikank.