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S. 17.
Auf die an Uns gestellte Bitte, anzuordnen:
„daß Stipendien nur an notorisch dürftige, talentvolle, fleißige und sittliche Prä-
parandenschüler verliehen werden dürfen“,
erwidern Wir, daß Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
schon bisher bei Verleihung der Stipendien nach diesen Grundsätzen verfahren ist.
Wir tragen übrigens Unserem Staatsministerium auf, auch fortan diesem Gegenstande sorg—
fältige Beachtung zuzuwenden.
F. 18.
Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern:
„von der für den Neubau der Akademie der bildenden Künste bewilligten Summe
von zwei Millionen Gulden sei der Restbetrag von 500,000 fl. oder 857,142.4 86
zur Verwendung in der XIV. Finanzperiode bereit zu stellen und intra lineam vor-
zutragen"“
haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt.
S. 19.
Der an Uns gerichteten Bitte:
„anzuordnen, daß die den Geistlichen und Schullehrern aus Staatsfonds bewilligten
Gehalts-Aufbesserungen durch die bei kirchlichen Pfründen, Rabbinaten, dann Schul= und
Kirchendienerstellen vom 1. Januar 1878 an neu anfallenden Bezüge aus Stiftungen
oder sonstigen Zuwendungen Dritter keine Abminderung erleiden“,
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und ist von Unserem Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten hiernach die erforderliche Anordnung getrofsen worden.
8. W.
Der an Uns gestellten Bitte der beiden Kammern:
„eingehende Erhebungen anordnen zu wollen, ob die ärarialischen Eisenhüttenwerke
auf der bisherigen Grundlage fortgeführt werden können oder Aenderungen der Betriebs-
weise im finanziellen Interesse des Staates geboten erscheinen“,