Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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würden, haben die Bestimmungen des letzteren Gesetzes und zwar auch rücksichtlich des Ver- 
fahrens und der Strafen Anwendung zu finden. 
Gegeben zu Schloß Berg, den 19. Mai 1881. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Riedel. grhr. v. Crailsheim. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr.