Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

 

esth  und  Verorduuugs/Bluii

für  das

Königreich  Bayern.
I#  33.

München,  den  3.  Juni  1881.

 

 

Inhal:t:

Bekansntmachung  vom  27.  Mai  1881,  den  Schutz  und  die  Aufrechthaltung  der  Ordnung  des  Eisenbahnkctriebes
  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  28.  Mai  1881,  die  Gebühren  von  Versicherungsverträgen
betrreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Decorationen.  "

 

Bekanntmachung,  den  Schutz  und  die  Aufrechthaltung  der  Ordnung  des  Eisenbahnbetriebes
betreffend.

Staatsministerium  des  Rönigl.  Hauses  und  des  Aeußern.

Zu  den  Bahnen  untergeordneter  Bedeutung,  bei  welchen  die  unter  Ziff.  1  bis  einschleßlich
  IV  der  Bekanntmachung  vom  3.  Mai  1879  gleichen  Betreffs  (Gesetz=  und  Verorduungsblatt
  Nr.  26)  getroffenen  Bestimmungen  beachtet  werden  müssen,  tritt  die  am
l.  Juni  l.  Is.  zur  Eröffnung  gelangende  Bahnstrecke  Dinkelsbühl-Feuchtwangen  hinzu.

München,  den  27.  Mai  1881.

Trhr.  v.  Erailsheim.

Der  General-Secretär:
Dr.  v.  Prestele.
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