Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
M 36. 626 
Zahl 
8 S 
*#3 
* 8 255 
3 Bemerkungen 
7 * 
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17 desgleichen nebst gänzlichem oder 
theilweisen Verlust des Ruhe- 
gehaltes 99 i 
18 VI. Am Jahresschluß anhängige Sachen, — 
in welchen vorläufige Einstellung des 
Vecrfahrens beschlossen ist 10 
19 VII. Wiederaufnahme durch rechtskräftiges 
Urtheil geschlossener Verfahren 11) 
20| VIII. Rechtskräftige Beschlüsse auf Entzieh- 
ung des Diensteinkommens gemäß 
Disz.-Ges. Art. 57 Abs. 1, 2 
21 IX. Vorläufige Dienstenthebungen gemäß # 
Disz.-Ges. Abth. 4 i 
X. Beschlüsse des Oberlandesgerichts, vdaß 
der Fall der unfreiwilligen Versetzung 
auf eine andere Stelle 
22 vorliege (Disz.-Ges. Art. 67 Abs. 2) I 
23 nicht vorliege „ . 
XI. Beschlüsse des Oberlandesgrrichts daß 
die unfreiwillige Versetzung in den E 
Ruhestand 
24 zulässig seiDisz.-Ges. Art.73 Abs. 1) 1½ 
25 nicht zulässig seit, „ „ j- 
...... ,den.....188 . ..... . .... 
10) Gleichgültig, ob der Beschluß auf vorläufige Einstellung im letzten oder in einem früheren 
Jahre ergangen ist. 
41) Die Art der Erledigung ist in der Spalte „Bemerkungen“ anzugeben.
	        
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