Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Sofort zurückzuweisen sind alle diejenigen Waagen, bei denen die Prüf- 
ung erkennen läßt, daß die allgemeinen Vorschriften des §. 1 der Aichordnung 
in folgenden Punkten nicht erfüllt sind. 
2. Nach §S. 1 der Aichordnung sollen bei allen Begrenzungen von Hebel- 
Unzulassige # Längen durch Drehungsachsen nicht die Pfannen der Achsen, sondern die 
Scheden und Schneiden an den Hebeln angebracht sein, während die Pfannen an die Ge- 
stelle, Gehänge, Brücken u. s. w. sowie an die zur Verbindung mehrerer 
Hebel dienenden Kuppelstangen gehören. 
Zweifel könnten in dieser Hinsicht höchstens bei den Parallelführungen 
von Brückenwaagen oder oberschaligen Waagen entstehen, weil hier nicht ohne 
Weiteres zu übersehen ist, welche Längen im Sinne des 8. 1 Nr. 1 für die 
Einhaltung der Richtigkeit der Angaben der Waage die wesentlichsten sind. 
Bei derartigen Waagen muß daher die in den Abbildungen oder in den 
Beschreibungen der betreffenden Konstruktionen angegebene Anordnung der 
Schneiden und Pfannen genau eingehalten werden. 
3. Während einerseits bei Verbindungen von Hebeln mit geschränkten (ver- 
u7 n- schieden gerichteten) Achsen die Pfannen eine geringe Drehung um eine zur 
südnin zulässien Schneide rechtwinkelige Achse gestatten müssen, um überhaupt eine zwanglose 
nen. Bewegung des Mechanismus der Waage zu ermöglichen, in diesen Fällen 
also die Anwendung sogenannter spielender Pfannen nicht nur statthaft, son- 
dern in Ermangelung anderer denselben Zweck erfüllender Einrichtungen sogar 
unerläßlich ist, werden andererseits spielende Pfannen häufig nur zur be- 
quemeren Einhaltung gewisser Konstruktionsverhältnisse, welche durch richrige 
Abmessung und gehörige Sicherung der Lage fester Pfannen solider herzu- 
stellen sind, ohne Noth angewandt. Durch die im Gebrauch unvermeidlichen 
Verunreinigungen der betreffenden Konstruktionstheile können dann stärkere 
Hemmungen des Spiels der Waage entstehen. 
Wenn die Schwingungsachse der spielenden Pfanne zur Schneidenkante 
parallel ist, könnten durch fehlerhafte Konstruktionen sogar unstabile Zustände 
eintreten. 
Ob spielende Pfannen im besonderen Falle zulässig und zweckmäßig
	        
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