766
die Gestalt von Anhänge-Gewichten zu geben, welche unmittelbar an den Ge-
hängen der Balken, auch ohne daß Schalen vorhanden wären, angebracht
werden können.
Auf Grund obiger Festsetzungen werden im Folgenden die Gemwichtsstücke,
welche bei der Prüfung der Waagen zur Anwendung kommen, sofern sie nicht
Anhänge-Gewichte der letzterwähnten Art sind, kurz mit dem Ausdruck „Nor-
mal-Gewichte“ bezeichnet werden.
Bei der Prüfung der Waagen kann es endlich noch eine ansehnliche
Erleichterung und Sicherung darbieten, wenn für die hauptsächlich vorkommen-
den Abstufungen der größten zulässigen Last die nach §. 6 zur Prüfung der
Richtigkeit und Empfindlichkeit vorgeschriebenen Zulage-Gewichte in Gestalt
von Metallplättchen, welche mit der Bezeichnung der Waagengattung und der
größten zulässigen Last, zu der sie nach HF. 6 gehören, versehen sind, in der-
selben Weise wie die Fehler-Gewichte für die Aichung der Gewichte, ein für alle
Mal hergestellt werden. Es ist alsdann für die ordnungsmäßige Anwendung
solcher Zulage-Gewichte von Vortheil, dieselben in geeigneten, gehörig bezeich-
neten Etuis aufzubewahren.
Ia. Gleicharmige Balkenwaagen.
12. Wenn die beiden Arme einer gleicharmigen Balkenwaage ersichtliche Ver-
Präilsgemenen. schiedenheiten der Gestalt, d. h. solche, welche durch Abschätzung mit bloßem
sSreistemerbgen Auge sofort erkennbar sind, zeigen, so erfolgt die Zurückweisung der Waage.
Bei der Prüfung auf die Einhaltung der Vorschrift, nach welcher der
Waagebalken in der Einspielungslage für sich im Gleichgewicht sein soll, ist
zunächst zu untersuchen, ob derselbe ein völlig freies Spiel hat und bei der
Schwingungsbewegung weder selbst noch mit seiner Zungen- oder Zeigervor-
richtung irgendwelche merklichen Hemmnisse erfährt (siehe übrigens die bezüglichen
Erörterüngen in der Beschreibung zu Blatt 1 und 2 der bildlichen Dar-
stellungen von aichfähigen Waagenkonstruktionen).
Zeigt sich eine derartige Störung der Schwingungsbewegung, und er-
scheint die Beseitigung ihrer Ursachen auf einfache Weise, d. h. unter Zuhülfe-