. 73
e#erlren Raufen und Krippen, so werden diese Gegenstände mit heißem Wasser gereinigt
m# mit Karbolöl angestrichen.
6. Stallgeräthschaften u. s. w. von Holz sind, wenn sie werthlos sind oder wenn
de Holz bereits angefault ist, zu verbrennen. Ist das Holzwerk gesund und fest, so wird
dasselbe mit heißer Lauge gescheuert, gewaschen und nach dem Trocknen mit Karbolöl oder
Eorkalkmilch angestrichen.
7. Lederzeug, Halfter, Trensen, Geschirre u. s. w. werden mit einer heißen Soda-
(biung von 50 Gramm Soda auf 10 Liter Wasser oder mit heißem Seifenwasser abgerieben,
ehgzewaschen und nach der Abtrocknung mit Karbolböl eingeschmiert. Das Polsterwerk an
den Geschirr muß vor dieser Reinigung herausgenommen und verbrannt oder desinfizirt
nmden, und zwar entweder durch Anwendung trockener Hitze, oder durch gründliche
Kücherung mit schwefliger Säure oder Chlorgas und darauf folgende mehrtägige Lüftung.
Lederzeug, welches nicht abgewaschen und mit Karbolöl eingeschmiert werden kann, wie
Keitsättel 2c., wird einer gründlichen Schwefelung in einem geschlossenen Raume unterworfen.
8. Kadaver können zum Zwecke der Desinfektion in der Grube mit frisch gelöschtem
Kalk beschüttet werden.
9. Häute werden durch wenigstens dreitägiges Liegen in dünner Kalkmilch desinfizirt.
Außerdem kann die Desinfektion der Häute, sowie anderer thierischer Theile (Fleisch,
Gebärme, Gehörn, Klauen 2c.) durch Einsalzen, und zwar bei frischen Theilen durch Ein-
niben und starkes Bestreuen mit Kochsalz, allein oder in Verbindung mit Salpeter, bei
theilweise abgetrockneten Theilen durch Einschichten in eine gesättigte Lösung dieser Salze
bewirkt werden. Häute müssen mindestens drei Wochen lang der Einwirkung des Salzes
ausgesetzt bleiben.
10. Haare, Wolle, Federn werden durch trockene Hitze oder durch Schwefelung in
einem geschlossenen Raume desinfizirt.
2. Vorschriften für die einzelnen Seuchen.
Milzbrand.
8. 11.
Das Milzbrandgift ist schwer zerstörbar. Es geht durch Eintrocknen und — bei
trockenem Zerfall der Kadaver in der Erde — selbst durch die Verwesung nicht zu Grunde.