Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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28. Februar 1880 bewilligten Kredite von 10°129,710 fl., 3°827,800 fl., 12/190,742 -, 
2°759,600 JNX und 967,454 □X ein fernerer Kredit von 800,000 X und zwar: 
1) für die Verlegung des Hauptlaboratoriums nach Ingolstadt einschließlich der 
Transport= und Einrichtungskosten von 400,000 JX, und 
2) für die Verlegung der Geschützgießerei nach Ingolstadt einschließlich der Trausport- 
und Einrichtungskosten von 400,000 M. 
eröffnet. 
Artikel 2. 
Zur Deckung des in Artikel 1 bezeichneten Bedarfes ist die Erübrigung aus dem 
auf den Neubau von 20 gemauerten Pferdebaracken auf dem Lechfelde (Abschnitt A Titel 4 
des Gesetzes vom 27. Juli 1874) bewilligten Kredit im Betrage zu 10,684 M zu 
verwenden. 
Hinsichtlich des Restes von 789,316 X ist der königliche Staatsminister der Finanzen 
ermächtigt, ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen aufzunehmen und das Anlehens- 
kapital um den Betrag der Anlehens-Aufbringungskosten und der während des Laufes der 
XVI. Finanzperiode erwachsenden Zinsen zu erhöhen. 
Ueber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzgesetzen Vorsorge 
getroffen werden. 
Artikel 3. 
Ueber die Verwendung des in Artikel 1 bewilligten Kredites ist jährlich besondere 
Rechnungs-Nachweisung zu geben. 
Gegeben zu München, den 11. März 1882. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Fänstle. v. Maillinger, v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Nach dem Befehle Seiner Mazjestät des Königs: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr.
	        
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