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Beilage N
Bekanntmachung.
Die örtliche Revision der Miethsteuer in der nntee . betr.
Gemäß. §. 13 Abs. 3 des Haussteuergesetzes vom — “““ wird hiemit bekannt
gegeben, daß als Musterhäuser für die Ertragseinschätzung nach §§. 15 und 16 des Gesetzes
die nachfolgenden Gebäude mit dem beigefügten Geltungsbereiche und den hiezu angegebenen
Miethsätzen aufgestellt worden sind.
—
Musterhaus —M Geltungsbereich
4 —-
1) Haus Nr. . . an der . . .. Straße ) . . . . Straße, Hs-Nr .. bis ..;
Eigenthümer::........ .... .... 175 Plat, Hs.= Nr. biss
..... Straße,Hs.Nr...bis..
2) Hs.-Nr. an der Straße 2) Sptraße, Hs.Nr. bbs
Z Straße, H#-Nr. bis;
Eigenthimen
..... Platz,Hs.-Nr..bis
3) u. f. f. 3) u. f. f.
Die Listen für die Abgabe der Miethertrags-Erklärungen hinsichtlich der erwähnten Gebäude
liegen im Bureau Nr. des k. Rentamtses zur Einsicht auf.
Gegen die Wahl der bezeichneten Gebäude als Musterhäuser, den festgesetzten Geltungs-
bereich derselben und gegen die Miethsätze kann von jedem Hauseigenthümer — mit Ausnahme
der Eigenthümer der Musterhäuser —, dessen Gebäude dem Geltungsbereiche des treffendeu Muster-
hauses angehört, beim Rentamte innerhalb einer vierzehntägigen unerstrecklichen Frist, vom Erlasse
gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch entweder schriftlich eingereicht oder mündlich
zu Protokoll gegeben werden. Der Einspruch muß bei Meidung der Zurückweisung mit Gründen
versehen sein, deren Nachweis von demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, verlangt werden kann.
den ken 18
Der kgl. Kommissär