Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Nr. 1043. 
Bekanntmachung, den bahnärztlichen Dienst bei den Bayerischen Staatseisenbahnen betreffend. 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß 
den Bahnärzten innerhalb der ihnen zugewiesenen Thätigkeit für die Staatseisenbahnver= 
waltung die Eigenschaft öffentlicher Medicinalbeamter zuerkannt werde. 
München, den 2. April 1882. 
Irhr. v. Erailsheim. 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
15. März l. Is. den Grafen Alfred Eck- 
brecht von Dürckheim-Montmartin, 
Premierlieutenant à la suite des Infanterie- 
Leib-Regiments und persönlicher Adjutant Sr. 
K. H. des Prinzen Arnulf von Bayern, 
und den Grafen Franz von Bentzel- 
Sternau und Hohenan, dann 
unter'm 27. März l. Is. den k. Kammer- 
junker, Major und Flügeladjutanten Alfons 
Grafen von Lerchenfeld-Brennberg 
  
Der General-Sekretär: 
Dr. v. Prestele. 
auf allerunterthänigstes Ansuchen zu Aller- 
höchstihren Kämmerern zu ernennen. 
  
Prädikats-Verleihung. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchsten Dekretes vom 
1. April l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
dem jeweiligen Haupte der Fürstlichen Familie 
von Wrede und Besitzer des Thronlehen= 
Fideicommisses Ellingen das Prädikat 
„Durchlaucht“ gebührenfrei zu verleihen.
	        
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