19.
andern, schon oben erwähntermasen, den Mitbesitz in seinem Landestheile ein-
geräumt, thun das auch hierdurch nochmalen mit dem weiteren Beifügen,
daß Uns denen sämtlichen erbvereinten Fürsten und Agnaten jezt und künftig,
wann es Uns, Unseren Erben und Nachkommen gefällig seyn wird, freyge-
gestellet seyn solle, den natürlichen Besitz, denen Regierungsrechten und Nutz-
ungen des regierenden Fürsten uubeschadet, auf vorgängige Communication
und Benachrichtigung desselben, zu ergreifen, worbey jedoch abermalen bedungen
worden ist, daß diese Besitzergreifung pro actu merc facultatis gehalten,
md deren Unterlassung dem oben Art. IX. bedungenen und übertragenen
civil Mitbesitz weder im Ganzen noch in einzelnen Theilen je zum Nachtheile
angezogen werden solle.
Nun ist zwar
Acht und vierzigstens einige Contravention gegen diesen Unseren
wohlbedächtlich und eidlich eingegangenen Erbverein von Seiten Unser, oder
Unserer Erben und Nachkommen, nicht zu vermuthen.
Sollte es jedoch, wider verhoffen geschehen, so ist verglichen, abgeredet
und bedungen worden, daß ein jeder, sich bey dem, was der gegenwärtige-
auf ältere Erbvereine gegründete Erbvertrag ihm gewähret, mittelst eigener
Gewalt zu handhaben, denselben mit und ohne Recht in Vollzug zu setzen,
auch, zur Bestätigung seiner eigenthätigen rechtlichen Vorkehrungen, Mandata
de non contraveniendo pactis, de non turbando, et de non offfen-
dendo &Kc. Kc. bey denen höchsten Reichsgerichten zu suchen, guten Fug und
erlangtes Recht haben, solchen gesuchten und darauf erkannten Allerhöchsten
Mandatis auch ein jeder, ohne Abwartung einer Paritori##, ohne alle Ein-
und Widerrede, zu gehorsamen schuldig seyn solle.
Dessen allen zu wahrer Urkunde und steter Festhaltung haben Wir, die
erbvereinte Fürsten sowohl, als auch Wir, die in Unserem Gesamthause
Nassau dermalen vorhandenc volljährige Prinzen, diesen Erbvertrag in vier
gleichlautenden Exemplarien eigenhändig unterschrieben, und Unsere Siegel
daran zu hängen befohlen, auch Wir, die Fürsten, ihn von Unsern wirklichen
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f) Clausula
egecutiva.
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