Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen (Reichsgesetzblatt 
vom Jahre 1874 S. 41) in nachstehendem Abdruck die von der Reichsschuldenverwaltung 
gefertigte Beschreibung dieser neuen Reichskassenscheine hiemit veröffentlicht. 
München, den 22. April 1882. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Ppfistermeister, Staatsrath. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Abdruck. 
teschreibung 
der auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 40) 
unterm 10. Januar 1882 neu ausgefertigten 
Reichskassenscheine zu Funfzig Mark. 
  
Die neuen Reichskassenscheine zu Funfzig Mark sind, 10 Centimeter hoch und 15 Centi- 
meter breit, in braunem Kupferstichdruck auf Hanfpapier hergestellt, welches mit senkrechten 
Rippen versehen ist und an dem einen Rande einen mit dunkelblauen Pflanzenfasern durch- 
setzten bläulichen Streifen enthält. Der Streifen ist besonders auf der Rückseite deutlich 
erkennbar. 
Die Schauseite zeigt in einem breiten, mit Blattgewinde verzierten Rahmen auf 
dunklem, aus Reichsadlern gebildetem Teppichmuster 
1) rechts eine geflügelte weibliche Gestalt, auf einem Säulenkapitäl sitzend, das 
Haupt mit einem Eichenkranz geschmückt, in der linken Hand den Merkurstab, 
in der rechten eine Sanduhr haltend, zu Füßen umgeben von Sinnbildern des 
Ackerbaus und Gewerbfleißes;
	        
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