Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

M 26. 
XVI. Elsaß-Lothringen. 
1. Das Real-Gymnasium zu Gebweiler, 
2. „„ » » „Metz (verbunden mit 
demLyzeum daselbst), 
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3. das Real-Gymnasium zu Schlettstadt, 
4. „ „ „ „ Straßburg i. Els. 
(verbunden mit dem Lyzeum 
« daselbst). 
Realschulen mit mindestens neunjährigem Kurfus ohne obllgatorischen 
Unterricht im Latein. 
I. Königreich Preußen. 2c) 
Provinz Brandenburg. 
1. Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule zu 
Berlin, 
2. „ Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst. 
Provinz Schlesien. 
3. Die Gewerbeschule zu Breslau, 
4., „ „ Brieg. 
5. „ „ „ Gleiwitz.“ 
Provinz Sachsen. 
6. Die Gewerbeschule zu Halberstadt, 
„Guericke-Schule zu Magdeburg. 
Die preußischen Realschulen von neunjährigem 
Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein wer- 
den fortan den Namen „Ober-Realschulen“ führen 
(s. Anmerkung auf S. 272). 
  
8. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, 
Provinz Schleswig-Holstein. 
8. Die Realschule zu Kiel. 
Rheinprovinz. 
9. Die Gewerbeschule zu Coblenz, 
10. „ („ „ Cöln, 
11. ,„ „ „ Elberfeld, 
12. "„ » „ Krefeld. 
II. Königreich Württemberg. 
1. Die Realanstalt zu Reutlingen, 
2. die Realanstalt zu Stuttgart, 
3. ,„ „ „ Ulm. 
III. Elsaß-Lothringen. 
Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß. 
  
erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnassen. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
1. Das Progymnasium zu Königsberg i. Ostpr, 
2. „ „ „ Lötzen. 
Provinz Westpreußen. 
3. Das Progymnasium zu Löbau, 
4. das Progymnasium zu Neumarki. Westpr., 
5. „ „ „ Schwetz. 
Provinz Pommern. 
6. Das Progymnasium zu Garz a. d. Oder, 
7. „ „ zu Lauenburg i. Pommern. 
8. „ „ „ Schlawe.
	        
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