Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, cröffnen Wir 
demselben im Hinblicke auf dessen opferwillige Förderung der Kreisinteressen Unsere 
wohlgefällige Anerkennung und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Schloß Berg, den 12. Mai 1882. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Frhr. v. Feilitzsch. v. Pfikermeister, 
Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.