M 27 —
Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
— 4
Uebertrag 27432 45
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 3
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes
vom 10. November 1861 98991 91
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 122860 67
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -X an alle Ver- 1
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 31050 = — —
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den 1
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der weltlichen Schullehrer auf
850 J„n, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf
680 MX aus Kreisfonds . . .6225847
e) zur weiteren Aufbesserung des Ninimaleinkommens der
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotations-Ge-
setzes bezeichneten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds H 756 85
!) dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal
eine Gehaltserhöhung von 100 X den wirklichen Lehrern,
80 JMX den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster-
lichen Lehrerinnen
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 -4 für die wirklichen Schullehrer
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 240,277 50 J
16820 —
Latus
333120 35