Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
  
  
M 27 — 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 4 
Uebertrag 27432 45 
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 3 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 98991 91 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 122860 67 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -X an alle Ver- 1 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 31050 = — — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den 1 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der weltlichen Schullehrer auf 
850 J„n, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 
680 MX aus Kreisfonds . . .6225847 
e) zur weiteren Aufbesserung des Ninimaleinkommens der 
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotations-Ge- 
setzes bezeichneten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds H 756 85 
  
  
!) dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal 
eine Gehaltserhöhung von 100 X den wirklichen Lehrern, 
80 JMX den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 -4 für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 240,277 50 J 
  
16820 — 
  
  
Latus 
  
  
333120 35
	        
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