Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Feseh= und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
. 898. 
München, den 22. Mai 1882. 
  
Inhalt: 1 
Bekanntmachung vom 16. Mai 1882, die Abstempelung der Formulare zu Schlußnoten 2c. 2c. betr. — 
Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorat ionen. 
Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
    
Nr. 7327. 
Bekanntmachung, die Abstempelung der Formulare zu Schlußnoten rc. w. betreffend. 
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. April l. Is., die Abänderung 
der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze vom 1. Zuli 1881 wegen Erhebung von 
Reichsstempelabgaben betreffend (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 116), wird hiemit zur allge 
meinen Kenntnis gebracht, daß zur Abstempelung der mit Reichs-Stempelmarken versehenen 
Formulare zu Schlußnoten rc. 2c. seitens der einschlägigen Stenerstellen (k. Kreiskassen und 
k. Stempelamt Nürnberg) vom 1. Juni l. Is. an besondere Amtsstempel (Dienstsiegel) 
zu verwenden sind. Dieselben sind von kreisrunder Form und haben einen Durchmesser 
von 23 Millimeter. In der Mitte ist der bayerische Rantenschild mit der Königskrone, 
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