Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
„W 29. 
München, den 25. Mai 1882. 
  
  
... .. —ffl — 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. Mai 1882, Maßregeln gegen Viehseuchen betr. — Ordensverleihung. 
  
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betr. 
Kgl. Staatsministerien des Innern und der Tinanzen. 
Im Auschlusse an die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1879 — Ges.= u. Ver.-Bl. 
S. 1536 — werden die nach Maßgabe der Bestimmung im §. 1 der erwähnten Bekannt- 
machung zu entrichtenden Gebühren für die thierärztliche Besichtigung von Schafvieh, inso- 
ferne der Transport auf der Eisenbahn im Transitwege erfolgt, in nachstehender Weise 
festgesetzt: 
1) bei Transporten bis zu 3 Wagen per Schaf 5 Tf. 
2) bei Transporten mit mehr als 3 bis zu 6 Wagen per Schaf 4 Pf. 
3) bei allen größeren Transporten per Schaf 3 Pf. 
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