Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1880 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkamt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1882. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1882 3'002,015 M, wdvon ein Steuerprozent auf 30,020% 
sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1882. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir 
nachstehende Entschließungen: 
4. Der Landrath hat die Bitte gestellt, die bestehenden schulaufsichtlichen Normen über 
Erbauung und innere Einrichtung von Schulhäusern einer zeitgemäßen Revision zu unterziehen. 
Da die hierüber gegebenen allgemeinen Vorschriften zu weit gehende Anforderungen 
nicht in sich schließen, so vermögen Wir einen ausreichenden Anlaß zur Vornahme der 
beantragten Revision nicht zu erkennen. 
Wir beauftragen übrigens Unsere Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, 
Kammer des Innern, bei der Anordnung von Schulhausbauten innerhalb der durch das 
Bauprogramm gezogenen Schranken mit Nachdruck auf thunlichste Kostenersparung hinzuwirken. 
2. Der Landrath hat wie im Vorjahre so auch für 1882 zur Hebung der Nhön- 
Industrie die Summe von 1,700 -M und zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und 
gewerblichen Verhältnisse im Spessart die Summe von 10,000 □X bewilligt. 
Wir erkennen diese fortgesetzte Fürsorge für die genannten Bezirke gerne an und 
genehmigen diese Beschlüsse. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, aus den Renten des Maximilians-Getreide-Hilfs-
	        
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