Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

.„K 30. 315 
magazinsfonds für 1881 und 1882 außer einigen der Rettungsanstalt zu Wörth, der 
Erziehungsanstalt für Spessartmädchen zu Wiesen, sowie den Gemeinden Daschendorf und 
Waldberg zu gewährenden Unterstützungen der Kreisregierung, Kammer des Innern, die 
Summe von 2,800 JX zur Bekämpfung etwaiger Nothstände zur Verfügung zu stellen 
und den Rest der Renten an die von dem Kreiscomité des landwirthschaftlichen Vereines 
für Unterfranken und Aschaffenburg errichtete Kreditvermittlungsstelle für Raiffeisen'sche 
Darlehensvereine zu überweisen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Landrath hat die Bitte gestellt, „daß das k. Staateministerium des Innern, 
Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Haudel, angewiesen werde, aus Centralneben= 
fonds der Kreisregierung einen weiteren Zuschuß zur Dotirung der Kreditvermittlungsstelle 
zu gewähren“. 
Dieser Bitte vermögen Wir bei der großen anderweitigen Inanspruchnahme des 
Centralnebenfondes für Industrie und Kultur eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden. 
Indem Wir dem Landrathe von Untersranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Abschied 
ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und er- 
sprießlichen Förderung der Kreisinteressen und versichern ihn Unserer Königlichen Huld 
und Gnade. 
Schloß Berg, den 12. Mai 1882. 
Ludwig. 
Dr. k. Lutz. v. Piedel, Frhr. v. Fellitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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