Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1882. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberpfalz und Regensburg beträgt 
für das Jahr 1882 2/095,050 „X, wovon ein Stenerprozent auf 20,950 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1882. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Bezüglich der vom Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nach— 
stehende Entschließungen: 
1) Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Herstellung eines neuen Gebändes 
für die Kreistaubstummen-Anstalt haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt, und 
verweisen Wir deßhalb auf die von Unserm Staatsministerium des Junern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten hierauf unter'm 18. Jannar l. Is. ergangene Entschließung. 
2) Die Beschlüsse des Landrathes über die neuen Satzungen der Kreis-Irrenanstalt 
Karthaus-Prüll, insbesondere über die Erhöhung der Verpflegungsgebühren und die Festsetzung 
der Kleideraversa der Kranken haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher 
Hinsicht Wir auf die von Unserem Staatsministerium des Innernu an die Regierung, 
Kammer des Junnern, der Oberpfalz und von Regensburg ergangene Entschließung vom 
1. Februar l. Is. Nr. 1486 verweisen. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten 
Anstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung. 
3) Deßgleichen haben Wir dem Beschlusse des Landrathes über die Besetzung der 
Stelle des Vorstandes der Kreisrettungsanstalt Burglegenfeld bereits Unsere Genehmigung
	        
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