Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hanptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1882. 
Die Stenerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1882 
2,675,050 „-4, wovon ein Steuerprozent auf 26,750 JX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1882. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Be- 
schlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landraths, nach welchem an den sämmtlichen 4 Kreislatein- 
schulen die Remunerationen der Nebenlehrer nach den Honorarsätzen der I. Klasse zu be- 
messen sind, ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Genehmigung. 
2. Der Landrath hat den Antrag gestellt, die Frage der Reorganisirung der Im- 
mobiliar-Brandversicherungsanstalt einer nochmaligen Prüfung zu unterstellen, zu diesem 
Behufe mit Benützung der Verwaltungsergebnisse der pfälzischen und anderer Anstalten sta- 
tistische Erhebungen mit Rücksicht auf die verschiedenen Bauarten und Gewerbebetriebe ver- 
anlassen zu wollen und das Ergebniß der angestellten Prüfung — eventuell unter Vorlage 
eines Entwurfes auf das Klassensystem sich gründender Satzungen und eines Voranschlages 
der erwachsenden Kosten — dem Landrathe in einer späteren Session zur Kenntnißnahme 
und Berathung vorzulegen. 
Wir ermächtigen Unsere Kreisregierung, für die von dem Landrathe in Aussicht 
genommenen Vorarbeiten und Erhebungen ein Programm aufzustellen und behufs Bestreitung 
der zur Durchführung desselben erwachsenden Kosten ein Postulat an den Landrath zu 
bringen.
	        
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