Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Wir denselben auf Ziffer 5 Abschnitt IV des Landrathsabschiedes für Schwaben und 
Neuburg vom 24. März 1881. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes hinsichtlich der vom Assistenten an der Realschule 
zu Neu-Ulm, Anton Heindl, gestellten Bitte um Anerkennung der Fortdauer früher er- 
worbener Sustentationsansprüche ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Deßgleichen genehmigen Wir den vom Landrathe gefaßten Beschluß über Ver- 
wendung der zur vormaligen Kreisackerbauschule Ramhof gehörigen Sammlungen und Lehrmittel. 
7. Gerne ertheilen Wir ferner Unsere Genehmigung dem Beschlusse des Land- 
rathes, zur Unterstützung schwäbischer Gewerbetreibender, welche sich an der bayerischen 
Landes-Industrie-Gewerbe= und Kunstausstellung in Nürnberg betheiligen, einen unter 
Controle und Mitwirkung der Kreisregierung zu verwendenden Beitrag von 3000 MA 
zu bewilligen. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch derselbe für Zwecke der Wittelsbacher 
Landesstiftung zur Förderung des bayerischen Handwerks in Stadt und Land einen Kreis- 
fondszuschuß von 2000 = für das Jahr 1882 zur Verwendung im Regierungsbezirke 
von Schwaben und Neuburg bewilligt hat, haben Wir bereits Unsere Genehmigung 
unter wohlgefälliger Anerkennung der einsichtsvollen und patriotischen Mitwirkung des Land- 
rathes zur Erfüllung der Aufgaben der genannten Landesstiftung ertheilt. 
Wir verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums 
des Innern vom 23. Januar l. J. Nr. 900. 
9. Ebenso hat der Beschluß des Landrathes, wornach die Kreisregierung ermächtigt 
wurde, zur Unterstützung der durch Hagelschlag im Jahre 1881 beschädigten hilfsbedürftigen 
Gemeinden des Bezirksamtes Memmingen die Summe von 2000 X auns der allgemeinen 
Kreisreserve für 1882 zu verwenden, Unsere Genehmigung bereits auf gesonderten An- 
trag Unseres Staatsministeriums des Innern erhalten. 
10. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflege- 
anstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
11. Anbelangend die vom Landrathe gestellte Bitte, es möge der Abschluß des Staats- 
vertrages über die Eisenbahnlinie Memmingen-Leutkirch und deren Bau herbeigeführt werden, 
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