Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

.K 35. 409 
Was die hiebei behandelte Frage aubelangt, ob nicht an diesen beiden Realschulen 
mit Ende des Schuljahres 1881|82 der V. und VI. Kurs aufzuheben seien, so beauftragen 
Wir Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
hierüber mit Rücksicht auf die Eigenschaft der genannten Schulen als Gemeindeanstalten 
zunächst die betheiligten Stadtgemeinden zur zuständigen Beschlußfassung zu veranlassen und 
je nach dem Ergebnisse das Geeignete einzuleiten. 
4. Dem Antrage des Landrathes entsprechend, werden Wir wie bisher so auch 
künftighin im Interesse thunlichster Kostenersparung angemessene Rücksicht darauf nehmen 
lassen, daß den Lehrern der Realschulen das schulordnungsmäßige Pflichtmaß von wöchent- 
lichen Unterrichtsstunden zugewiesen werde, insoweit dieß bei dem an den Reaalschulen 
bestehenden Fachlehrsysteme überhaupt möglich ist und im Einzelnen ohne Schädigung des 
Unterrichtes als zuläßig und durchführbar erscheint. 
Der weiteren Bitte des Landrathes um Ausdehnung des für die Reallehrer festge- 
setzten Pflichtmaßes von wöchentlichen Lehrstunden vermögen Wir keine Folge zu geben, 
da dieselbe eine Abänderung der erst vor Kurzem erlassenen Schulordnung für die Realschulen 
im Königreiche Bayern erfordern würde, zu einer solchen Abänderung aber dermalen kein 
zureichender Anlaß gegeben ist. 
5. Der Landrath hat die Bitte gestellt, die früher im Kreise Niederbayern in 
Geltung gewesenen Bestimmungen über das zur Schulaufnahme und zur Schulentlassung 
erforderliche Lebensalter wieder in Kraft treten zu lassen. 
Wir haben dieser Bitte durch Unsere Königliche Verordnung vom 26. April l. J. 
bereits die entsprechende Rücksichtnahme zugewendet. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, von dem Betrage zu 2000 , welcher nach 
dem von Uns geuehmigten Voranschlage der Kreisausgaben für das Jahr 188! für die 
bayerische Landesausstellung in Nürnberg und zwar zur theilweisen Deckung der den 
niederbayerischen Ausstellern erwachsenden Kosten für Trausport und Platzmiethe bestimmt 
war, eine Summe bis zu 1000 X zur Beschickung der besagten Ausstellung mit einer 
Darstellung der Holzrohprodukte und der Walderzeugnisse des bayerischen Waldes zu ver- 
wenden, ertheilen Wir Unsere Zustimmung. 
70“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.