Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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3. Den vom Landrathe über Bauvornahmen am Iunstituts= und Oekonomiegebäude 
der Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof gefaßten Beschlüssen haben Wir bereits Unsere 
Genehmigung ertheilt und verweisen deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 9. Januar l. Is. Nr. 258. 
4. Die vom Landrathe bezüglich der Ausgaben für Förderung der Rindviehzucht 
gefaßten Beschlüsse haben bereits Unsere Genehmigung erhalten; Wir verweisen deß- 
falls auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern, Abtheilung für 
Landwirthschaft, Gewerbe und Handel, vom 10. Januar ds. Is. Nr. 301. 
5. Der Landrath hat beschlossen, daß die bisherigen Erübrigungen bei der Etats- 
position für Stipendien zum Besuche von Hubbeschlaglehranstalten, dann die in Zukunft 
bei der fraglichen Position sich etwa ergebenden Erübrigungen von dem Kreiscomité des 
landwirthschaftlichen Vereines zur Prämürung tüchtiger Hufbeschlagmeister verwendet werden 
sollen, welche sich über Ausbildung brauchbarer Lehrlinge ausweisen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
6. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-JIrren- 
anstalt Erlangen gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir 
demselben Unsere wohlgefällige Anerkenung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung 
der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Hohenschwangau, den 24. Mai 1882. 
Ludwig. 
Dr. v. KLutz. Frhr. v. Feilitzsch. v. Pstermeiser, 
Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
73“
	        
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