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B. Bewegliches Vermögen.
) Mobilien.
Im Schlosse zu Kissingen.
Die in den bei den Akten befindlichen Verzeichnissen vom 1. November 1881 und
12. Februar 1882 aufgeführten Gegenstände zum Gesammtankaufspreise von 25,000 -X.
b) Kapitalien, bezw. Werthpapiere
zum Nominalbetrage von 197,414 ¾4 32 laut des bei den Akten befindlichen Verzeichnisses.
§. II.
Sueccessions-Ordnung.
Nach den Bestimmungen des Testamentes des Philipp Freiherrn von Heußlein-
Eußenheim vom 8. Mai 1866 war als erster Fideicommißbesitzer ddessen Sohn Karl
Johann Donat Freiherr von Heußlein-Eußenheim bestimmt.
Für den Fall seines Todes ohne Hinterlassung ehelicher Descendenz enthält das
Testament die Anordnung, es solle das Fideicommiß auf des Stifters Tochter Adelhaid
Freiin Heußlein von Eußenheim, verheirathet mit Christian Freiherrn Lochner
von Hüttenbach, z. Z. k. b. Hauptmann a. D., in der Art übergehen, daß sie selbst
von dem Momente, in welchem ihr durch den Tod ihres Bruders Donat das Fideicommiß an-
fällt, bis zu ihrem Tode die Früchte des Fideicommisses als Receptizgut haben und genießen,
nach ihrem Tode aber das Fideicommiß auf ihren ältesten Sohn und in Ermanglung von
Söhnen auf ihre älteste standesmäßig verheirathete Tochter übergehen und im Mannsstamme
dieses neuen Fideicommißinhabers nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 87 der VII. Beil.
zur Verfassungs-Urkunde sich weiter vererben solle.
Karl Johann Donat Freiherr von Heußlein-Eußenheim, Sohn des Stifters,
ist bereits am 25. September 1870 als Lieutenant im k. VI. Chevauxlegers-Regiment
ledigen Standes gestorben; vermöge der bestimmten Erbfolgeordnung ist daher die Tochter
des Stifters Adelhaid Freiin von Heußlein-Eußenheim, verheirathet mit dem
k. b. Hauptmann a. D. Christian Freiherrn von Lochner-Hüttenbach, genannt
Heußlein von Eußenheim, sammt ihren legitimen Nachkommen zunächst zur Erb-
folge in das Fideicommiß berufen und auch in Besitz und Genuß desselben bereits getreten.
Ueberdieß wurde die genannte Tochter des Fideicommißstifters von den Interessenten
laut Beschlusses der betr. Verlassenschafts= und Curatelbehörde vom 22. Juli 1880 als
erste Fideicommißinhaberin ausdrücklich anerkannt.