Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
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für das 
Königreich Bayern. 
MÆ 43. 
München, den 14. September 1882. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 11. September 1882, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den 
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. — Bekanntmachung vom 10. August 1882, 
die Namensänderung des Reviers Duschlberg betreffend. — Berichtigung. 
  
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
Königliches Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern, 
Rönigliches Staatsministerium der Justiz, 
Königliches IStaatsministerium des Innern, 
Rönigliches Staatsministerium des Innern für RKirchen= und Schulange- 
legenheiten, 
Königliches Staatsministerium der Finanzen, 
Rönigliches RKriegsministerium. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs werden 
die zwischen den verbündeten Regierungen im Bundesrathe vereinbarten Grundsätze für 
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