Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
L 
  
seh= und Verordunngs- 
für das 
Königreich Vayern. 
  
.W 46. 
München, den 27. Oktober 1882. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 11. Oktober 1882, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das 
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 23. Oktober 1882, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. — Ordens-Verleihung. 
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- 
—-—. 
matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 13,132. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht 
an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des Innern 
und 
K. Staatsministerinm des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten. 
Mit allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung vom 28. Juni 
1876 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1876 S. 387 ff.) an Stelle des unlängst mit 
Tod abgegangenen Schreinermeisters Benedikt Wirbser in München zum stellvertretenden 
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