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Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 19. April d. Is (Seite 179) wird hierunter
ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I.
der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
(a. Gymnasien.)
b. Realschulen erster Ordnung.
I. Königreich Preußen. 5 II. Herzogthum Anhalt.
Provinz Hannover. "“ Das Realgymnasium zu Bernburg (bisher höhere
Bürgerschule, B. c. VII. 1. des Verzeichnisses
Das Leibniz-Real-Gymnasium zu Hannorrr vom 19. April d. J. S. 179).
8. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
(a. Progymnasien.)
b. Realschulen zweiter Ordnung.
Königreich Sachsen. 5. die Realschule zu Meißen (im Verzeichnisse
1 Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt für Knaben vom 19. April d. J. unter A. b. III. 9.
zu Dresden-Friedrichstadt, ) als Realschule I. Ordnung aufgeführt,)
2. Die Realschule zu Frankenberg,) y6. die Realschule zu Schneeberg,
1 3. „ „ „ Grimma ) 7. "„ „ „ Stollberg.
4. "„ „ „ Meerane,
Die mit einem “ bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
1) Auf den Realschulen zu Dresden-Friedrichstadt, Frankenberg, Grimma und Schneeberg ist der obliga-
torische Uuterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
2) Bei dieser Schule genügt, weil bei derselben noch eine Klasse I. a. über den regulativmäßigen Lehrplan
der Realschulen II. Ordnung hinaus aufgesetzt worden ist, der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse
(I. b.) zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung.