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3. der Knabenschule der Privat-Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Karl Kühn
(früher Teichmann) zu Leipzig (Königreich Sachsen).)
+4. der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Pfeiffer (früher Dr. Schröter und
Dr. Pfeiffer) zu Jena (Großherzogthum Sachsen)
ist provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Berlin, den 11. Oktober 1882.
Der Reichskanzler.
In Veteretung:
Eck.
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Bekanntmachung.
Nach einer Mittheilung der königlich-bayerischen Regierung ist die seither sechsklassige
Realschule zu Eichstätt (Verzeichniß vom 19 April d. J. S. 179, C. a. aa. II. 6.)
in eine vierklassige Lehranstalt umgewandelt, an welcher seit dem 1. Januar d. J. Ent-
lassungsprüfungen nicht mehr abgehalten werden. Von demselben Zeitpunkte ab ist daher
die der genannten Anstalt früher zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erloschen.
Die der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Vietor zu Friedrichsdorf bei
Homburg (C. b. I. 7. des gedachten Verzeichnisses) verliehene gleiche Berechtigung ist in Folge
Abgangs des Leiters der Anstalt ebenfalls erloschen.
Berlin, den 11. Oktober 1882.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
#) Die mit einem bezeichneten Anstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 4#
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei untern Klassen beschränkt.
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