Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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rseh-  und  Verordnungsfür

  das

Königreich  Bayern.

 

33.

München,  den  13.  Dezember  1882.

 

Inhalt:
Bekanntmachung  vom  10.  Dezember  1882,  die  Amtskleidung  der  kontrolirenden  Offizianten  der  unmittelbaren
Stiftungsadministrationen  betr.  —  Bekanntmachung,  die  Adelsmatrikel  betr.  Staatsdienst-Nachrichten.

—  Ordens-Verleihungen  —  Königliche  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  einer  fremden  Decoration.

—  Koöniglich  griechisches  Generalconsulat  in  München.  Auszug  aus  der  Adelsmatrikel  des  Königreiches.

 

 

 

 

 

 

Nr.  15,980  St.-M.  b.  J.
Nr.  14,551  St.-M.  d.  J.  f.  K.=  u.  Sch.-A.

Bekanntmachung,  die  Amtskleidung  der  kontrolirenden  Offizianten  der  unmittelbaren  Stiftungs-Administrationen
  betr.

-

Kgl.  Staatsministerien  des  Innern  beider  Abtheilungen.

Seine  Majestät  der  König  haben  allergnädigst  zu  bestimmen  geruht,  daß  die
kontrolirenden  Offizianten  der  unmittelbaren  Stiftungsadministrationen,  dann  der  Oberpflegamtssekretär
  und  der  Hauptkassakontroleur  und  Oberpflegamtsregistrator  des  Juliusspitals  in
Würzburg,  ferner  der  Kontroleur  des  juliusspitälischen  Rentamtes  in  Würzburg  die  in

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