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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und
Gnade gewogen.
München, den 19. Februar 1882.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. Dr. v. Fänstle. v. Maillinger. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
An Der General-Sekretär,
1. die Kammer der Reichsräthe, Ministerialrath v. Schlereth.
2. die Kammer der Abgeordneten
ergangen.
Nr. 2179.
Bekanntmachung, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878,
hier den Vorstand der Anwaltskammer Augsburg betr.
Königliches Staatsministerium der Justiz.
Der in Ziffer V der Bekanntmachung vom 14. Januar lf. Is. (Ges.= und Verord.=
Blatt S. 41 ff., Justizminist.-Bl. S. 33 ff.) veröffentlichte Personalstand des Vorstandes
der Anwaltskammer Augsburg hat sich in Folge der auf Ableben seines Vorsitzenden,
des Rechtsanwalts, k. Advokaten Dr. Joseph Völk in Augsburg, von der Kammer und
dem Vorstande gemäß S§. 44 Abs. 2 und §. 46 der Rechtsanwaltsordnung vorgenommenen
Ersatzwahlen geändert, wie folgt:
V. Vorstand der Anwaltskammer Augsburg.
Die Rechtsanwälte, k. Advokaten:
1) Braun Karl, Vorsitzender,
2) Fischer Hnugo, stellvertretender Vorsitzender,
3) Jung Thomas Augustin, Schriftführer,