Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

K 12. 
183 
Vorstehende Veränderung im XII. Armeekorps tritt erst vom 1. April 1883 ab in 
Wirksamkeit. 
München, den 24 Februar 1883. 
v. Maillinger. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath von Schlereth. 
  
Kniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Decoration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
10. Februar ds. Is. dem Geheimen Sekretär 
im k. Staatsministerium des Königlichen 
Hauses und des Aeußern, Friedrich Graf 
in München, die Bewilligung zur Anmnahme 
und zum Tragen des ihm von Seiner Maje- 
stät dem Könige von Württemberg verliehenen 
Ritterkreuzes I. Klasse des k. Württembergi- 
schen Friedrichs-Ordens zu ertheilen. 
Auszug aus der Adelsmatrikel des 
Königreiches: 
  
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 10. Februar ds. Is. der ordentliche 
öffentliche Professor an der kgl. Universität 
München, Dr. Philipp Ludwig Ritter von 
Seidel, für seine Person als Ritter des 
kgl. Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone 
bei der Ritterklasse Lit. S. Fol. 79. Act. 
Num. 18251.
	        
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