Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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und Ergänzungen der Ausführungsinstruktion zum Gesetz über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden, Gesetz= und Verordnungsblatt 1878, Seite 409 ff.) für 
die Folge in Wegfall kommen und die Nachweisungen der Resultate der Einigung, be- 
ziehungsweise Schätzung (Beilage E ebendaselbst) unter Einführung des anliegenden, ent- 
sprechend erweiterten Schemas gleichzeitig als Liquidationen benützt werden. 
Gegeben zu Elman, den 29. August 1883. 
Ludwig. 
v. Maillinger. Frhr. v. Crailsheim. v. pfistermeister, v. Dillis, 
Staatsrath. Staatsrath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Chef der Zentral-Abtheilung: 
Sixt, 
Oberstlieutenant z. D.
	        
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