K 52 475
[Vorderseite.] Anlage I.
Deutsches Reich.
(Rönigreich Preußen.)
Gewerbelegitimationskarte
für ausländische Kandlungsreisende
auf das Jahr 18.
Giltig in dem Deutschen Reich, vorbehaltlich der Entrichtung
der Landesstenern.
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wohnhaft zu
ist befugt, für Rechnggngngngngngngngngng.
Ist als Karte aus zufertigen.