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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1883 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtöblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1886.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt für
das Jahr 1885 3°603,858 „K, wovon ein Steuerprozent auf 36,038 s sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge-
nehmigung.
IV.
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent-
schließungen:
1. Die vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflege-
Anstalten bei Kaufbeuren gefaßten Beschlüsse erhalten Unsere Genehmigung.
2. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse, welche vom Landrathe in Bezug auf die
Herstellung von Uferschutzbauten an Flüssen, welche der Schiff= und Floßfahrt dienen,
gefaßt worden sind.
Für die vom Staatsärare gemeinschaftlich mit der Kreisgemeinde durchzuführenden
Flußkorrektionen werden die auf das Staatsärar treffenden Beiträge von 11,500 —+ für
Bauten am Lech und von 63,600 für Bauten an der Iller im Budget-Entwurfe
für die XVIII. Finanzperiode vorgesehen werden.
3. Gerne genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Zu-
wendung der anfallenden Erübrigungen aus der allgemeinen Kreisreserve für das Jahr 1885
an den Maximilians-Hilfsfonds, dann hinsichtlich der Uebertragung und ferneren Bereit-
stellung der zu Unterstützungen in Nothfällen für 1884 bestimmt gewesenen, jedoch unver-
wendet gebliebenen Summe von 5000 -NX aus den Renten dieses Hilfsfonds.