Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1883 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
I 
Steuerprincipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungebezirkes von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1885 3,074,286 -4, wovon ein Steuerprozent auf 30,742 sich 
berechnet. m 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir 
nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, den fixen jährlichen Kreisfonds-Zuschuß für die 
Realschule in Kitzingen um 1000 JX zu erhöhen, haben Wir Unsere Genehmigung gerne 
ertheilt und hiernach für die bezeichnete Anstalt den Betrag von 14,000 IXK unter die Kreis- 
Ausgaben einstellen lassen. 
2. Der Landrath hat die Bitte gestellt, in den Etat der Universität Würzburg für 
die nächste Finanzperiode statt des bisherigen Sustentationsbeitrages zur Kreis-Entbindungs- 
Anstalt zu Würzburg von 2,454 = und 5 Karren Holz einen solchen von 5,000 —X auf- 
zunehmen. Z 
Wir vermögen diese Bitte um so weniger für begründet zu erachten, als die Universität 
Würzburg schon jetzt außer der Summe von 2,454 X 86 J und 5 Karren Holz jährlich 
noch 513 14 J für Anschaffung von Instrumenten, 793 JX 80 J¼ als Funktionsbezug 
für den II. Assistenten, ungefähr 300 „X an Eintrittsgeldern der Studirenden und 2622 # 
als Exigenz der gynäkologischen Klinik, im Ganzen also beiläufig 6, 700 M zum Unterhalte 
der Kreisanstalt beiträgt. 
3. Der Beschluß des Landrathes, der Verwaltung der Kreis-Irrenanstalt Werneck die 
Eröffnung eines Bankkredites von 12,000 —X zu gestatten, erhält Unsere Genehmigung.
	        
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