Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1883 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Oberfranken beträgt für das Jahr 
1885 2/°110,314 „M, wovon ein Steuerprozent auf 21,103 X4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Wünsche des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent- 
schließungen: 
1. Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul- 
angelegenheiten, die Bitte des Landrathes auf Gewährung eines erhöhten Beitrages aus der 
Kreisschuldotation in nähere Erwägung zu nehmen. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes über die Erhöhung des fixen Kreisfondszuschusses 
für die Realschule in Wunsiedel auf den Jahresbetrag von 22,690 —XX und über die Ge- 
währung eines fixen Kreisfondszuschusses im jährlichen Betrage von 5,000 X für die Real- 
schule in Kronach haben Wir gerne Unsere Genehmigung ertheilt und demgemäß die 
entsprechenden Summen unter die Kreisausgaben einstellen lassen. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der Zuschuß für Förderung des Wiesen- 
baues, der Flußkorrektionen, der Bewässerungen und Entwässerungen von 4,500 JX auf 
5,500 „X erhöht werden soll, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Die vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt 
Bayreuth gefaßten Beschlüsse haben bereits Unsere Genehmigung erhalten und wird hier- 
wegen auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern vom 24. Dezember 
v. Is. Nr. 16,633 hingewiesen.
	        
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