Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1883 
wurden von demselben mit Ausnahme der Kreisfonds-Hauptrechnung ohne Erinnerung an- 
erkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis-Amteblatt bereits veröffentlicht. 
Wegen des zu der bezeichneten Rechnung eingelegten Vorbehalts verweisen Wir auf 
die unter'm 4. März l. Is. an die Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, 
erlassene Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1886. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1885 3°/643,006 4 24 J, wovon ein Steuerprozent auf 36,430 4 06 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
raths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Wunsche des Landrathes wegen künftiger Aufstellung eines Assistenten an 
der isolirten Lateinschule zu Feuchtwangen statt eines der beiden Studienlehrer vermögen 
Wir eine Gewährung nicht in Aussicht zu stellen. Der vom Landrathe für das nächste 
Jahr angekündigten Vornahme erheblicher Abstriche am Etat der Lateinschule gegenüber 
beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, den Landrath jetzt schon darauf hinzuweisen, 
daß in solchem Falle die Schule wegen Mangelhaftigkeit ihrer Organisation nicht fort- 
erhalten werden könnte, sondern der gänzlichen Auflösung entgegengeführt werden müßte.
	        
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