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2. Der vom Landrathe beschlossenen Wiedererichtung der dritten Studienlehrerstelle
an der isolirten Lateinschule zu Windsheim ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
3. Den Beschlüssen des Landrathes über die Anstellung des Lehramts-Verwesers
Ottmann an der Realschule in Rothenburg a.T. und über die Gewährung einer jähr-
lichen Sustentation an den seitherigen Schreiblehrer an der Real= und Lateinschule in
Fürth, Karl Wagenführ, dann über die Beschaffung der inneren Einrichtung für das
neue Kreisrealschulgebäude in Nürnberg und die Nachschaffungen für das ältere Kreisreal-
schulgebäude daselbst, sowie über die Wiederinstandsetzung des für die dortige Kreisrealschule
provisorisch benützten Pfründnerhauses, endlich über die Deckung des Bedarfs zu Remune-
rationen für sogenannte Ueberstunden an derselben Anstalt haben Wir bereits Unsere
Genehmigung ertheilt und verweisen in diesen Beziehungen auf Unsere Allerhöchste Ent-
schließung vom 1. Februar ds. Is. und auf die von Unserem Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten unter'm 8. Januar ds. Is., sowie unter'm
18. und 24. Dezember vor. Is. erlassenen Entschließungen.
4. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Bewilligung von Stipendien für Schüle-
rinnen einer Haushaltungsschule ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Den vom Landrathe hinsichtlich der Verwendung der für Förderung der Rind-
viehzucht verfügbaren Kreisfonds-Mittel auf Anregung Unserer Kreisregierung, Kammer
des Innern, von Mittelfranken gefaßten Beschlüssen ertheilen W ir Unsere Genehmigung.
6. Ebenso ertheilen Wir den vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten
der Kreis-Irrenanstalt Erlangen gefaßten Beschlüssen Unsere Genehmigung.
7. Der Landrath hat beschlossen, für Gemeindewege, und zwar für Neubauten
30,000 J, für Gemeindeweg= Unterhaltung statt der postulirten 60,000 „X den Betrag
von 75,000 —X zu bewilligen.
Wir haben von diesen Beschlüssen, durch welche der Landrath neuerdings seine Opfer-
willigkeit und Umsicht in Förderung des Straßenwesens kund gegeben hat, mit Befriedigung
Kenntniß genommen und ertheilen denselben gerne Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffren Wir
demselben neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen
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